Psychosoziale Prozessbegleitung

 

Zu den Aufgaben der psychosozialen Prozessbegleitung gehören vor allem die Vorbereitung der Betroffenen auf die Anzeige, die Begleitung zur Kriminalpolizei/Gendarmerie.

Die Vorbereitung der ZeugInnen auf- und die Begleitung zur kontradiktorischen Einvernahme, sowie die Begleitung der Bezugspersonen und gegebenenfalls der ZeugInnen zur Hauptverhandlung.

 

Betroffene:

Mädchen, Buben, Jugendliche, Frauen und Männer als Opfer sexueller und physischer Gewalt.