Psychosoziale Prozessbegleitung
Zu den Aufgaben der psychosozialen
Prozessbegleitung gehören vor allem die Vorbereitung
der Betroffenen auf die Anzeige, die Begleitung zur
Kriminalpolizei/Gendarmerie.
Die Vorbereitung der ZeugInnen
auf- und die Begleitung zur kontradiktorischen Einvernahme, sowie die
Begleitung der Bezugspersonen und gegebenenfalls der ZeugInnen
zur Hauptverhandlung.
Betroffene:
Mädchen, Buben, Jugendliche, Frauen und
Männer als Opfer sexueller und physischer Gewalt.